Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.haustiercheck.at.
Die Tierschutzombudsstelle Wien ist bemüht, diese Website im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie den geltenden nationalen Vorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist weitgehend mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2 entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm Europäischer Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:
Dokumente im PDF-Format
Einige ältere, zum Download angebotene PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies Dokument stoßen, können Sie uns gerne kontaktieren – wir stellen Ihnen die gewünschten Informationen in einer alternativen, zugänglichen Form zur Verfügung.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellungsdatum: 27.2.2026
Methodik: Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbstbewertung auf Grundlage der WCAG-2.2-Kriterien.
Letzte Überprüfung: 1.3.2026
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf haustiercheck.at Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, die Website weiter zu verbessern.
Verantwortlich für diese Seite:
Tierschutzombudsstelle Wien (TOW)
Muthgasse 62, 1190 Wien
Tel.: +43 1 318 00 76 75079
E-Mail: post@tow-wien.at
Internet: www.tieranwalt.at
Wir werden Ihre Meldung prüfen und Ihnen das Ergebnis sowie gegebenenfalls getroffene oder beabsichtigte Maßnahmen binnen 2 Monaten bekannt geben.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Diese prüft, ob ein Verstoß gegen die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen vorliegt, und kann Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel aussprechen.